SPD Schwarzenbek

Sozial. Gerecht. Vor Ort.

22. April 2018

Allgemein/Partei
FAQ zur Kommunalwahl

„Kommunalwahl? Was ist das überhaupt genau?“ Diese Frage haben wir bei unseren vergangenen Haustürgesprächen häufiger gehört. Deshalb hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ): 

Was wird gewählt?
Es finden zwei Wahlen an einem Tag statt: Die Kreistagswahl und die Gemeindewahl, die die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung bestimmt.

Wann wird gewählt?
Am Sonntag, den 06. Mai 2018. Die Wahllokale werden von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Kommunalwahlen finden übrigens alle fünf Jahre statt.

Was macht die Stadtverordnetenversammlung?
Unsere Stadtverordneten entscheiden über alle Fragen, die unsere Stadt ganz direkt betreffen. Dafür brauchen sie Mehrheiten. Typische Themen wären zum Beispiel: Brauchen wir einen neuen Spielplatz? Wo und wie können wir eine neue Kita bauen? Wie können wir den Verkehr und den Lärm in der Stadt verringern? Wie stärken wir unsere Feuerwehr, unsere Sportvereine und unsere Theatergruppen?

Wer darf am 06. Mai wählen gehen?
Anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen darf schon mit 16 Jahren gewählt werden. Wählen darf aber nur, wer seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet wohnt und die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft hat.

Wen kann man wählen?
Es treten viele ehrenamtliche SchwarzenbekerInnen an, die sich in der Kommunalpolitik engagieren möchten. Unsere KandidatInnen haben sich hier und auf Facebook genauer vorgestellt. Außerdem trifft man sie auf unseren Wahlständen auf dem Markt und im Lupus-Park und direkt vor Ort in den Wahlkreisen.

Wählen wir auch eine neue BürgermeisterIn / einen Bürgermeister?
Nein. Eine BürgermeisterInnenwahl steht erst wieder im Jahr 2020 an.

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