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19. März 2017

Allgemein/Bauen/Finanzen/Verkehr
Der Straßenbaubeitrag – das unbekannte Wesen

Der Straßenbaubeitrag - das unbekannte Wesen
Quelle: Pixabay

Die Frage nach der Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist in unserem Land seit einiger Zeit in Bewegung geraten.

Ausbau und Erneuerung der Straßen kosten viel Geld. Woher nehmen? Eine Lösung liegt nahe:  Aus dem Haushalt der Stadt, also aus Steuermitteln – der Strom für die Straßenbeleuchtung, der Betrieb der Ampeln oder die Wege im Stadtpark werden ja auch so finanziert. Aber da hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. Diese Lösung ist schlicht und einfach in Schleswig-Holstein nicht zulässig.

Das Kommunalabgabengesetz (KAG) unseres Landes kennt nur zwei Möglichkeiten:

  • Entweder die Grundeigentumsberechtigten einer Straße zahlen den Löwenanteil (in der Regel 85%) – Wohn- und Gewerbemieter bleiben dabei übrigens unbehelligt. Man geht dabei von der Fiktion aus, dass Ausbau, Erneuerung etc. einer Straße den Wert einer Immobilie steigere, unabhängig davon, wer sie tatsächlich abnutzt.
  • Oder aber, und das ist eine vor wenigen Jahren neu eingeführte Möglichkeit, die auch schon in anderen Bundesländern praktiziert wird, von allen Grundeigentumsberechtigten in der Stadt werden über die Jahre verteilt jährlich wiederkehrende Beiträge erhoben.

In unserer Stadt gilt die erste, sozusagen „klassische“ Regelung.

Das kann im Einzelfall durchaus üble Konsequenzen haben. Man stelle sich vor: Bürger mit knapper Rente bewohnen seit Jahrzehnten ihr Häuschen auf einem recht großen Grundstück. Mieteinnahmen gibt es keine. Dann beschließt die  Politik die grundhafte Erneuerung der Straße, zusätzlich soll ein Radweg angelegt werden, und dann kommen auch noch schmiedeeiserne „Stadtmöbel“ (Bänke, Kandelaber,….) dazu. Unser Hauseigentümer empfindet darin keine Wertsteigerung. Hilft alles nichts. Die Verwaltung legt gemäß gültiger Satzung die Kosten zu 85% um und gemäß KAG heißt es dann zahlen binnen eines Monats. Und da kommt dann schon mal ganz schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen. Nach unserer Satzung könnte sogar Vorkasse verlangt werden.

Dieses einmalige Schreckerlebnis kann mit dem Verfahren wiederkehrender Beiträge von allen Grundeigentümern der Stadt vermieden werden. Da werden die Kosten über Jahre verteilt, es werden Spitzenbeträge vermieden, die die Existenz bedrohen können und die Lasten werden auf mehr Schultern verlagert, da auch diejenigen Eigentümer einen Anteil zu tragen haben, die das Glück haben, dass ihr Grundstück an einer wenig abnutzbaren Straße liegt, bspw. an einer kurzen Sackgasse.

 

SPD schiebt Diskussion über Straßenausbaubeiträge an

Aber für welches Verfahren man sich entscheidet – eine kommunalpolitisch sicher höchst bedeutsame Angelegenheit – es ist nicht nur eine Frage des fairen Umgangs mit allen Grundeigentümern in der Stadt. Beide gemäß KAG zulässigen Verfahren haben ihre Vor- und Nachteile, so zum Beispiel auch gerade wenn es um grundsätzliche städtebauliche Aspekte geht. Aber auch der Verwaltungsaufwand ist zu betrachten.

Die SPD-Fraktion will dieses wichtige Thema öffentlich diskutieren. Das hat nichts mit Wahlkampf zu tun, denn – sollte es zu einer Änderung der Straßenbaubeitragssatzung kommen, wäre das ein Projekt, das sich über Jahre erstrecken würde.  Und irgendwann muss man mit der Diskussion beginnen. Und vor die Diskussion gehört die sachliche Information – für die Einwohner, für die Politik, für die Verwaltung.

Die SPD hat dazu im Haupt- und Planungsausschuss durchgesetzt (siehe Tagesordnungspunkt 16.2), dass als ein erster Schritt durch einen Experten ein öffentlicher Informationsvortrag gehalten werden soll. Wir sind gespannt.

 

Heinz-Werner Rose

SPD-Stadtverordneter

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